Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Dienstleistungsvereinbarung)
Sabine Stelzer – Virtuelle Leichtigkeit
Inhaberin: Sabine Stelzer
Adresse: Schöffelgasse 12, 3003 Gablitz, Österreich
Telefonnummer: +43 664 133 32 18
E-Mail: sabine.stelzer@virtuelle-leichtigkeit.at
Mitglied: Wirtschaftskammer Österreich
Berufsrecht: freies Gewerbe
Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und der Auftragnehmerin (Sabine Stelzer – Virtuelle Assistentin) – im Folgenden wird nur die Bezeichnung „Auftragnehmerin“ verwendet – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Leistungen
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.
Ist das Leistungsdatum ein wesentlicher Bestandteil des übernommenen Auftrags, so hat der Kunde dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben.
Art der Übergabe und Leistungsdatum sind schriftlich in der Auftragsbestätigung festzuhalten.
Die Auftragnehmerin hat die Durchführung und den Ablauf seiner Leistung selbst zu organisieren. Er unterliegt keinen Weisungen des/der Auftraggebers:in und ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei. Auf besondere betriebliche Belange im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit ist jedoch Rücksicht zu nehmen.
Auftragserteilung
Die schriftliche Auftragserteilung des Kunden stellt ein ihn bindendes Angebot an die Auftragnehmerin dar. Ein gültiger Vertragsabschluss kommt erst nach Annahme der Auftragnehmerin durch schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail, per WhatsApp oder per Post zustande.
Wurde dem Kunden auf dessen Anfrage ein Angebot von der Auftragnehmerin übermittelt, kommt ein gültiger Vertragsabschluss erst bzw. nur nach Annahme des Angebotes durch den Kunden innerhalb der im Angebot angeführten Frist zustande. Die Vertragsannahme seitens des Kunden hat schriftlich zu erfolgen und ist an die Auftragnehmerin zu übermitteln.
Die Aufträge haben zumindest eine konkrete Aufgaben- oder Projektbeschreibung, die gewünschte Ausführungsweise, das vom Kunden gewünschte Stundenkontingent und den von ihm gewünschte Abgabetermin zu enthalten. Je nach Art des gewünschten Auftrages ist die Aufgabenbeschreibung entsprechend zu ergänzen und konkretisieren.
Mitwirkung/ Pflichten des Kunden
Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen, Materialien, Informationen, Programme, Software oder Cloud-Lösungen, Zugänge zu Plattformen, Passwörter, Logos und Layout-Vorlagen für Textverkehr, der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellt werden. Dies kann über eine, gemeinsam zu vereinbarende, Datenaustauschplattform (Cloud) oder über verschlüsselte Datenträger erfolgen.
Die beigestellten Unterlagen, Materialen und Informationen, Programme bzw. Software und Clouds, Logos, Layout-Vorlagen, sowie die damit verbundenen Rechte bleiben im Eigentum des Kunden.
Vergütung/ Zahlungsbedingungen
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Stundensatz wird gemäß der Vereinbarung und Auftragsart zwischen dem/der Auftraggeber:in und der Auftragnehmerin verrechnet.
Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des/der Auftragnehmers:in von dem/der Auftraggeber:in zusätzlich zu ersetzen.
Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, dass in der Rechnung angegebene Honorar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf das angegebene Konto zu überweisen.
Die Zahlung hat, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug mittels Banküberweisung zu erfolgen.
Tritt Zahlungsverzug ein, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu verrechnen. Diese betragen gegenüber Unternehmern 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB, gegenüber Verbrauchern 4 % jährlich. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Dies gilt auch bei unverschuldetem Zahlungsverzug. Erfolgt eine Mahnung unter Setzung einer Nachfrist, verpflichtet sich der/die Auftraggeber:in, pro Mahnung einen Betrag von EUR 10,00 zu bezahlen.
Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche der Auftragnehmerin gegen dem/der Auftraggeber:in aus diesem Vertrag erfüllt.
Haftung, Gewährleistung und Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Kunden sind bis maximal zur Höhe des Rechnungsbetrages eingeschränkt.
Für Schäden, welche aufgrund fehlender oder unrichtiger Information seitens des Kunden entstehen, haftet die Auftragnehmerin nicht.
Mängelrügen sind innerhalb von zwei Wochen nach Leistungserbringung geltend zu machen. Mängel müssen vom Kunden in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.
Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde der Auftragnehmerin Gelegenheit zur Nachholung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Werden die Mängel innerhalb der gewährten Frist durch die Auftragnehmerin behoben, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Preisminderung.
Wenn die Auftragnehmerin die gesetzte Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Preisminderung verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht.
Gewährleistungsansprüche berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung der gesamten Zahlungen oder zur Aufrechnung.
Bei Übermittlung von digitalen Dokumenten mittels Datentransfer (z. B. E-Mail, Cloud, o.ä.) besteht keine Haftung der Auftragnehmerin für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (z. B. Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten).
Ein Verzug, der auf der verspäteten Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen durch den Kunden zurückgeht, ist nicht von der Auftragnehmerin zu vertreten.
Alle Schadenersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin sind, sofern gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.
Die Haftung für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen ist von der Auftragnehmerin ausgeschlossen.
Geheimhaltung/ Datenschutz
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm/ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er/sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers:in erhält.
Weiters verpflichtet sich die Auftragnehmerin, über den gesamten Inhalt des Auftrages sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang des Auftrages zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Kunden des/der Auftraggebers:in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
Die Auftragnehmerin ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen er/sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in leistet der Auftragnehmerin Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
Eine AVV (Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung) wird unterzeichnet.
Höhere Gewalt
Für den Fall von höherer Gewalt hat die Auftragnehmerin den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Auftragnehmerin als auch den Kunden vom Vertrag zurückzutreten. Es ist jedoch Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen und Leistungen zu erstatten.
Als höhere Gewalt ist insbesondere der Eintritt unvorhergesehener Hindernisse bzw. außergewöhnlicher Umstände (z. B. Betriebsunterbrechung, usw.) anzusehen, die nachweislich die Möglichkeit der Auftragnehmerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
Vertragsdauer, Kündigung und Rücktritt
Der Auftrag gilt als erledigt, sobald die zu erbringende Leistung erfüllt ist und vom Kunden angenommen wurde. Es gilt auch eine stillschweigende Zustimmung.
Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
-
- Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
- wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren der Auftragnehmerin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Auftragnehmerin eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
Vertragsdauer, Kündigung und Rücktritt
Der Auftrag gilt als erledigt, sobald die zu erbringende Leistung erfüllt ist und vom Kunden angenommen wurde. Es gilt auch eine stillschweigende Zustimmung.
Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
-
- Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
- wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren der Auftragnehmerin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Auftragnehmerin eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin.
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie internationaler Verweisungsnormen.
Für Unternehmer als Vertragspartner gilt das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Auftragnehmerin als vereinbart.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Nebenabreden und salvatorische Klausel
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzende Bestimmung am nächsten kommt.
Stand 24. Juli 2025